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Im Mittelalter wurden Jungen und Mädchen mit fünfzehn oder sechzehn Jahren erwachsen. Hochzeiten fanden gewöhnlich im Alter von vierzehn Jahren statt, es sei denn, es handelt sich um eine hochgestellte Persönlichkeit, die schon im Jugend- oder gar im Kindesalter verheiratet worden war. Frühes Heiraten war üblich. Daß man in Hochadelskreisen aus politischen Gründen Kinderehen schloss, wissen wir. Die Kirche gab das Recht zu Heiraten, sobald die Geschlechtsreife erlangt war.
Die “Verlobung” meint ursprünglich das eigentliche Heiratsgelöbnis,das heißt den Handschlag des Paares vor den Verwandten und das Anstecken der Ringe. Altarbilder, namentlich des 15. Jahrhunderts, zeigen immer häufiger die Vermählung Mariens, in der Verlöbniss und Heiratsakt zusammenfallen; das Zusammenlegen der Hände des Paares segnet der Geistliche.
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